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Grmpf …
Habe alles notwendige ergänzt, danke für den allgemeinen Hinweis.
Prima, danke dir… und nein, verrückt machen lassen wir uns natürlich nicht, dafür ist es eh zu spät…
Ich habe grad noch ein paar tolle Fußnoten gebastelt… dem Erfinder des HTML sei Dank.. das macht richtig Spaß… könnte ich den ganzen Tag machen… *irr-kicher*
Eine Autorin – aus Woche 2 – starb schon 1890, das dürfte nun auch lang genug her sein….
Hübsche Fußnoten. Kann ich mir vorstellen, dass das irre Spaß bringt.
Danke für den Hinweis Magrat, für die Zukunft muss man dann wohl so arbeiten.
(Sag mal reicht das bei mir aus, oder muss bei den beiden Beiträgen mit Zitat noch mehr gebracht werden?)
Und wie ist es mit Rezensionen? Wenn ich das Buch eines noch lebenden Autors bespreche und meine vielleicht nicht so günstige Meinung darüber schreibe – das fällt doch wohl unter Meinungsfreiheit, oder?
Oh, oh, Gedichte schreibt man sich wohl am besten selber – aber erst, wenn man schon siebzig ist…
Ich wollte eigentlich zum Advent folgendes Gedicht veröffentlichen:
Advent, Advent, ein Lichtlein brennt…
Darf man das veröffentlichen? Oder ist das auch urheberrechtlich geschützt? Wenn ja, Zeile sofort löschen…
Ich gestehe, dass ich von dem ganzen Thema nicht viel Ahnung habe, ich habe es eigentlich auch nur aufgrund der Hinweise von Raven und Magrat aufgegriffen. Eine kritische Meinung fällt sicher unter Meinungsfreiheit (es sei denn, man wird grob beleidigend…), aber um ein Buch zu rezensieren, müsste man nicht unbedingt daraus zitieren. Wenn ich so an die Buchrezensionen in Zeitungen denke, sind die Kritiker damit meistens ziemlich zurückhaltend, wenn’s hochkommt, mal ein, zwei Sätze.
Weiß man eigentlich, von wem “Advent, Advent…” verfasst wurde? Dann müssten wir nur noch das Sterbedatum herausfinden …
Danke für den Hinweis. Leider ist es uns ja nicht gestattet, juristisch zu beraten, aber ich denke, was Wikipedia da ausgespuckt hat, sollte ausreichen
Das ist gut zu wissen. Danke für die Andeutung.
Es würde mir wirklich leid tun, wenn jemand wg. meines Projektes Ärger bekäme.
Auflage [falls nicht 1. Aufl.] Ort: Verlag Jahr (=Reihentitel).
Das hab ich ja noch nie angegeben. Der Rest ist für mich selbstverständlich dass ich Angaben zum Autor, Buch und Seitenangaben mache (f und ff ist mir auch bekannt). Da werd ich mir mühe geben und das ergänzen.
Habe ich auch noch nie gemacht, ich habe immer nur Autor und Buchtitel angegeben. Verlag kann ich ja noch nachvollziehen, aber dann noch Seitenzahl, Auflage, Jahr — tja, schon etwas übertrieben meiner Meinung nach, aber die zählt in diesem Fall ja nicht. (Noch nicht — aber sobald die Sache mit der Weltherrschaft klar ist …
)
Danke – und reicht es nicht, wenn ich im Beitrag zum Beispiel auf die Amazon-Seite verlinke – auf der ja die ganzen Informationen stehen…?
Ehrlich gesagt: keine Ahnung. Ich kenne mich damit nicht aus und will hier ja keinen Blödsinn erzählen.
Aber man könnte den Kram ja auch einfach bei Amazon kopieren und in den Artikel einfügen, dann ist es weniger Arbeit, als alles abzutippen. Die sog. Guttenberg-Methode. Aber bitte die Artikel nicht auf drölfmillionen Disketten aufteilen.
Alles fast so wie bei wissenschaftlichen Angaben, nur habe ich noch nie gehört, dass man die Auflage angeben muss….Das ist mir wirklich neu.
Gut, werde dann in Zukunft auch im Blog drauf achten. Und kann dir nur bezüglich der Juristen zustimmen.
Vielen Dank für den Hinweis an euch beide!
Der Sinn mit der Auflage erschließt sich mir auch gar nicht.
Vielleicht können wir darauf verzichten, wenn wir sagen, dass wir die Buchartikel auf drölfhundert verschiedenen Datenträgern gespeichert hatten und familiär sowie beruflich doppelt belastet waren…
Pingback: Hinweis! « die stachelbeere
Ich stimme auch zu, was die Geldschneiderei in diesem Zusammenhang angeht ,schliesslich veroeffentlichen wir ja nicht seiten- o. kapitelweise Auszuege. Titel, Autor, ggf. Uebersetzer, Verlag sollte doch eigentlich reichen bei ein paar Satzzitaten, aber woh nicht.
). Und wenn man sich rechtlich beraten laesst, geht das kaum ohne Entgelt. Aber es gibt natuerlich dennoch Unterschiede in der Handhabung und Abwicklung des Auftrages durch den jeweiligen (Abmahn-)Anwalt oder zur Hoehe der Beratungskosten des eigenen Anwaltes.
Nicht zu vergessen ist aber, denke ich:Hinter dem Juristen steht der Mandant mit dem entsprechenden Auftrag (nein, ich bin keine Juristin
Ja, das mit dem Mandanten stimmt, ich habe allerdings den Eindruck (ohne das beweisen zu können), dass einige Anwälte die Mandanten dahingehend beeinflussen, auch kleine Webseitenbetreiber zu verklagen. Vielleicht haben einige sogar ein generelles Mandat und “verselbständigen” sich gern mal, denn das sind ja die Sachen, die Geld bringen, während ein Anwalt, der sagt “nee, lass die kleinen Blogger mal in Ruhe, ist sonst schlecht fürs Image” in dem Moment wohl keinen so hohen Umsatz generiert, sondern “nur” das Beratungshonorar.
Ich habe auch nicht generell etwas gegen Anwälte, es gibt ja auch genug, die sich um wichtige Themen kümmern, aber diese Abmahnabzocke regt mich wirklich auf…
Hast Du damals den Alarm mit Wolfskin mitbekommen?
Pingback: 52 Bücher, Woche 5 « Monstermeute & Zeuchs
Es ist gar nicht so wichtig was alles an Angaben dabei steht.
Wichtig ist nur: Das Zitat muss für den Text notwendig sein, es muss gekennzeichnet sein, dass es ein Zitat ist. Man darf sich den Text nicht zueigen machen. Und der Autor des Zitats sollte natürlich auch genannt werden. Genaue Regeln zur Nennung von Seite Ausgabe und Buchgewicht gibt es nicht und viele sind eher für wissenschaftliche Arbeiten gedacht.
Ansonsten empfehle ich mal folgende Lektüre:
http://www.irights.info/?q=content/zitieren-im-www
Ich möchte noch etwas zu bedenken geben:
Leo Tolstoi ist 91 Jahre tot. Man kann also mit seinem Text so ziemlich alles machen und das hier einfach mal reinkopieren:
Пьер не отвечал, потому что ничего не слыхал и не видел. Он задумался еще на прошлой станции и всё продолжал думать о том же — о столь важном, что он не обращал никакого .внимания на то, что происходило вокруг него. Его не только не интересовало то, что он позже или раньше приедет в Петербург, или то, что будет или не будет ему места отдохнуть на этой станции, но всё равно было в сравнении с теми мыслями, которые его занимали теперь, пробудет ли он несколько часов или всю жизнь на этой станции.
Aber:
Möchte man den Text aus dieser Ausgabe verwenden muss man entweder warten bis Hermann Röhl auch 70 Jahre tot ist – oder korrekt eben zitieren. Auch Übersetzungen unterliegen einem Urheberrecht!
Über das Thema könnte man wohl auch ein Buch schreiben, welches man dann wieder hier vorstellen könnte, sollte es jemals das Motto “Urheberrecht” geben.